Übertrittsbedingungen

    • Anzahl der Besucher: 4
        • Die Mittelschule kann ab Jahrgangsstufe 5 besucht werden und ist eine sog. Pflichtschule, an der nach Art. 36 BayEUG die Schulpflicht erfüllt wird, insofern keine andere Schule besucht wird.

          Die Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche Ausbildung vor, die eine tragfähige Ausgangsbasis für den weiteren beruflichen Aufstieg, z. B. über eine Weiterqualifizierung durch eine Meister- oder Technikerprüfung, bildet. Im Unterricht wird dabei auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler besonderer Wert gelegt. Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. M10 sowie Vorbereitungsklassen 1 und 2 (VK) und eröffnet leistungsstarken Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können.