Aktuelles

          • Anmeldung für die M10-Klasse

            Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihr Sohn/Ihre Tochter die M10-Klasse der Mittelschule besuchen kann:

             

            Schüler der Mittelschule:

             

            • Bestehen des Qualifizierenden Abschlusses an Mittelschulen mit der Durchschnittsnote 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (bei Nichterreichen des Notenschnittes kann in den einzelnen Fächern eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden, um den Schnitt nachträglich noch zu erreichen).

             

            Schüler von Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen:

             

            • Erlaubnis zum Vorrücken oder Vorrücken auf Probe wird am Ende der 9. Klasse in der besuchten Schulart erteilt. Wenn man aufgrund eines Faches, welches an der Mittelschule nicht unterrichtet wird, die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten hat, darf man trotzdem die M10-Klasse besuchen.

             

            • Es wird im laufenden Schuljahr bereits die 10. Klasse eines Gymnasiums, einer Realschule oder einer Wirtschaftsschule besucht.

             

            Bewerber, die keine Schüler einer allgemein bildenden Schule sind:

             

            • in Ausnahmefällen, wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit 2,3 oder besser absolviert wurde.
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            • BITTE BEACHTEN SIE:

              Der Termin zur endgültigen Anmeldung für die M10 ist zwischen Montag, 28.07.2024 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag, 31.07.2024 von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und kann nur erfolgen, wenn die oben genannten Vorbedingungen erfüllt sind.

              Mitzubringen ist das Zeugnis über den Qualifizierenden Abschluss an Mittelschulen sowie das Jahreszeugnis, Personalausweis mit aktueller Adresse oder Pass und Meldebescheinigung.

               

              Auch nach der endgültigen Anmeldung kann nicht garantiert werden, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter die Mittelschule an der Wörthstraße besuchen kann, da zum momentanen Zeitpunkt der Prozess der Klassenbildung noch nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung zur endgültigen Aufnahme liegt bei der Schulleitung. Sie werden entweder schriftlich oder telefonisch informiert.

             

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